Hobby- und Berufsimker – Gewerbe anmelden?

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Hobby- und Berufsimker – Gewerbe anmelden?

In den vergangenen Jahren hat die Imkerei deutlich an Beliebtheit gewonnen, sowohl im Hobbybereich als auch unter Berufsimkern. Die Zahl der Neu-Anmeldungen steigt ebenso wie die regionalen Honigerträge. Doch was müssen angehende Imkerinnen und Imker beachten, wenn sie mit der Bienenzucht und Honigproduktion starten? Entscheidend ist vor allem, den Betrieb – je nach Umfang und Kriterien – beim Finanzamt bzw. als Gewerbe anzumelden.

Mann und junges Mädchen arbeiten an einer Bienenwabe in Imkerkleidung

Was ist eine Imkerei?

In der (landwirtschaftlichen) Einrichtung oder Betrieb, besteht die Aufgabe des Imkers darin:

  • Honigbienen zu pflegen
  • die Gesundheit des Volkes zu kontrollieren
  • das Wachstum der Bienenvölker zu fördern
  • Produkte wie Honig, Wachs, Propolis oder Blütenpollen zu produzieren
  • die Bestäubung und Beiträge für das Ökosystem zu unterstützen

 

Dabei werden mehrere Bienenvölker für die Arbeit verwendet, die in speziell dafür vorgesehenen Behausungen unterkommen, auch bekannt als Bienenstöcke oder Beuten.

Wann gilt eine Imkerei als Hobbyimkerei?

Eine Hobbyimkerei bezeichnet eine Bienenhaltung, die hauptsächlich als Freizeitaktivität ausgeübt wird und nicht auf eine auf Gewinne ausgerichtete, gewerbliche Produktion fokussiert. Im Mittelpunkt steht dabei das Interesse an der Natur, die Freude an der Arbeit mit den Bienen und häufig die Versorgung von Familie und Freunden mit selbst erzeugtem Honig.

 

Wichtige Kriterien für Hobbyimker

  • Begrenzte Anzahl an Bienenvölker: nur bis zu 30 Völker
  • Niedriger Umsatz: Einnahmen nur zur Kostendeckung und kein nennenswerter Gewinn
  • Verkauf ab Hof: direkt vom Erzeugerbetrieb, ohne örtlich getrennten Verkaufsraum
  • Steuerliche Pauschalen: Gewinne mit bis zu 30 Völker pauschal versteuern

Ab wann zählt eine Imkerei als gewerbliche Berufsimkerei?

Mit der Berufsimkerei verdient der Imker überwiegend oder ganz seinen Lebensunterhalt und durch die Bienenprodukte wird deshalb regelmäßig Gewinn erzielt. In der Regel halten Berufsimker mehr als 30 Bienenvölker, Hobbyimker hingegen besitzen weniger Bienenvölker. Berufsimker sind mit viel Arbeits- und Organisationsaufwand beschäftigt, aber auch die professionelle Vermarktung der erzeugten Produkte gehört zum Merkmal.

 

Wichtige Kriterien für Berufsimker

  • Gewinnabsicht: mit Bienen- oder Honigprodukten gezielt Geld verdienen
  • Vergleich zur Hobbyimkerei: Gewinn ist größer als der Hobby-Freibetrag
  • Hohe Völkerzahl: über 30 Bienenvölker halten
  • Umsatz: Umsatz übersteigt deutlich die Kosten oder Produkte werden von Dritten eingekauft und dann weiterverkauft
  • Verkauf auf Märkten: bei Verkauf auf Weihnachtsmärkten, Handwerker- oder Wochenmärkten ist eine Reisegewerbekarte (Reisegewerbe) zu beantragen
  • Separate Verkaufsstelle: Verkauf in einem vom Betrieb getrennten Raum

 

Berufs- und Hobbyimker unterscheiden sich vor allem in Ziel, Umfang und rechtlicher Einordnung der Tätigkeit. Während Hobbyimker die Bienenhaltung in der Regel in ihrer Freizeit, mit begrenzter Völkerzahl und vorwiegend zur Selbstversorgung und aus Naturliebe betreiben, steht bei Berufsimkern die regelmäßige, auf Einkommen ausgerichtete Produktion von Bienenprodukten im Vordergrund.​

 

Mit zunehmender Anzahl von Völkern (ab 30 Bienenvölker), steigendem Arbeitsumfang, professioneller Vermarktung und klarer Gewinnerzielungsabsicht nähert sich eine Imkerei der Einstufung als Nebenerwerbs- oder Berufsimkerei. Unabhängig davon gelten für alle Imker grundlegende Pflichten wie Tierseuchenmeldung, Tierwohl und Lebensmittelrecht; zusätzlich können bei erwerbsorientierter Tätigkeit steuerliche und ggf. gewerbe- oder landwirtschaftsrechtliche Vorgaben relevant werden.

Häufig gestellte Fragen: Gewerbe in der Imkerei

Muss ich als Hobbyimker ein Gewerbe anmelden?

Nein. Die Imkerei gehört in Deutschland in der Regel zur land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion und nicht zum Gewerbe. Solange du hauptsächlich eigene Bienenprodukte (z. B. Honig, Wachs) verkaufst und keine umfangreichen Handelswaren zukaufst, ist eine Gewerbeanmeldung normalerweise nicht erforderlich.

Ab wann besteht eine Gewinnerzielungsabsicht bei der Imkerei?

Gewinnerzielungsabsicht liegt vor, wenn die Imkerei langfristig darauf ausgerichtet ist, insgesamt einen Überschuss zu erwirtschaften. Dabei schaut das Finanzamt nicht nur auf ein einzelnes Jahr, sondern auf den voraussichtlichen Totalgewinn über die Dauer der Tätigkeit, etwa anhand regelmäßiger Verkäufe, strukturierter Vermarktung und Investitionen zur Ertragssteigerung.

Wie viele Bienenvölker darf ein Hobbyimker steuerfrei halten?

Bis zu 30 Bienenvölker wird der Gewinn aus der Imkerei nach der einkommensteuerlichen Pauschalierung in der Regel mit 0 Euro angesetzt, sodass faktisch keine Einkommensteuer auf den Imkereigewinn entsteht. Zwischen 31 und 70 Völkern wird pauschal ein Gewinn von 1.000 Euro pro Jahr unterstellt; erst bei mehr als 70 Völkern ist der tatsächliche Gewinn zu ermitteln.

Muss ich Einnahmen aus dem Honigverkauf beim Finanzamt angeben?

Ja. Einnahmen aus dem Verkauf von Honig und anderen Bienenprodukten sind grundsätzlich steuerlich zu erfassen und gehören einkommensteuerlich zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. 

Brauche ich als Imker eine Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID?

Für die steuerliche Erfassung wird eine Steuernummer benötigt, sobald die Imkerei als steuerlich relevante Tätigkeit geführt wird, etwa wenn eine Einkommensteuererklärung mit land- und forstwirtschaftlichen Einkünften abgegeben wird. Eine Umsatzsteuer-ID ist nur erforderlich, wenn umsatzsteuerpflichtige Leistungen an oder von Unternehmen in anderen EU-Staaten erbracht werden; viele kleinere Imkereien nutzen entweder die Kleinunternehmerregelung oder die landwirtschaftliche Pauschalierung.

Darf ich als Hobbyimker Honig auf Märkten verkaufen?

Ja, der Verkauf von eigenem Honig auf Wochen‑, Stadt‑ oder Weihnachtsmärkten ist grundsätzlich möglich, unterliegt aber den Vorgaben des Lebensmittelrechts und den jeweiligen Marktordnungen. Für den Verkauf eigener Urprodukte ist nicht in jedem Fall eine Reisegewerbekarte erforderlich; ob weitere Erlaubnisse nötig sind, hängt von der örtlichen Regelung der Gemeinde bzw. des Marktveranstalters ab und sollte dort vorab geklärt werden.

Wann spricht man von einer Nebenerwerbsimkerei?

Von Nebenerwerbsimkerei wird meist gesprochen, wenn mit der Imkerei regelmäßig Einnahmen erzielt werden, die über die reine Kostendeckung hinausgehen, die Tätigkeit aber nicht den Hauptlebensunterhalt sichert. Steuerlich entscheidend ist weniger der Begriff „Nebenerwerb“ als vielmehr die Einstufung als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, ggf. mit Anwendung der Gewinnpauschalierung nach Völkerzahl.

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